Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Heilbronn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.heilbronn.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. - Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: - Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Es sind noch nicht alle Pdf-Dateien barrierefrei.
Bei neuen Pdf-Dateien wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet oder die Inhalte werden direkt auf der Webseite eingestellt. - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Manchmal nutzt die Stadt Angebote von anderen Anbietern, zum Beispiel für ihre Stellenangebote (www.heilbronn.de/rathaus/karriere/stellenangebote.html). Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Stadt keinen Einfluss.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt.
Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21. Januar 2021 von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung überprüft. - Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.heilbronn.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Irina Richter
Inklusionsbeauftragte
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel. 07131 56-3728
Fax 07131 56-163728
E-Mail: irina.richter@heilbronn.de
Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn Irina Richter.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich. - Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich ebenfalls an die Inklusionsbeauftragte der Stadt Heilbronn im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Inklusionsbeauftragte der Stadt Heilbronn nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.